Formulare

 

Abtretung der Gutachterkosten aus einem Verkehrsunfall

Unter den Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall versteht man im Verkehrs­recht das Honorar für die Fertigung eines sachverständigen Gutachtens zur Beur­teilung und Bezifferung von unfallbedingten Schäden. Erforderliche Gutachter­kosten nach einem fremdverschuldeten Unfall (unverschuldeter Verkehrs­unfall) sind dem Unfallopfer vom Unfallverursacher bzw. dessen KH-Versicherung voll zu erstat­ten (ersatzfähiger Schaden). Um die Sach­verständi­gen­kosten für die Gutachten­erstellung bei der zu haftenden KH-Versicherung entsprechend einzu­for­dern, ohne das Sie in Vorleistung treten müssen, ist es wichtig, dass Sie uns eine Abtretungs­erklärung der Gutachterkosten unter­schreiben und an uns senden.


Nutzen Sie hierfür unser Formular zur Abtretung der Gutachterkosten.



Gutachterkosten

Das Sachverständigenbüro berechnet sein Honorar in Anlehnung an die Schadenhöhe. Grundlage der Berechnung ist der im Honorarbereich lV ermittelte Wert der aktuellen BSVK-Honorarbefragung 2022. Zusätzlich erhält das Sachverständigenbüro Nebenkosten wie folgt vergütet: Fotosatz 2,00 € je Lichtbild (Original) / 0,50 € (Fotokopien), Fahrtkosten 0,70 € pro Km, Telefon/Porto 15€ pauschal, Schreibkosten pro Seite 1,80 (Original) / 0,50 € (Schreibkopien).


BVSK-Honorartabelle 2022

Unfallbericht nach einem Verkehrsunfall

Handelte es sich um einen leichten Verkehrsunfall ohne Personenschaden, können sich die Unfallbeteiligten dazu entschließen, den Vorfall ohne Polizei zu klären. Auf diesem Weg verhindern Sie allzu lange Wartezeiten. Hierbei ist es aber besonders wichtig, genaue und präzise Angaben zu machen, wenn Sie das Formular zum Unfall­bericht ausfüllen. Denn das Dokument gilt auch in diesem Fall als Beweismittel zur Berechnung der Rechtsansprüche des Unfallopfers. Auch die Versicherungen beziehen sich auf den Kfz-Unfallbericht.


Es gilt, fünf Fragen in dem Protokoll klar und präzise zu beantworten:

Wer, was, wann, wo, wie.


Wer: Die Personendaten der betroffenen Fahrzeugführer müssen im Unfallbericht enthalten sein. Schreiben Sie den Bericht, sollten Sie sich hierzu den Personalausweis des anderen Fahrers zum Abgleich zeigen lassen. Sind Zeugen vorhanden, sollten Sie deren Personendaten ebenfalls aufnehmen.


Was: Die Daten zu den beteiligten Kfz müssen ebenfalls niedergeschrieben werden. Dazu gehören insbesondere die Kennzeichen, die Versicherungsdaten des Kfz und die Fahrzeugart.


Wann und wo: Beschreiben Sie den Unfallort möglichst präzise. Hierbei sollten Sie die Witterungs- und Verkehrsverhältnisse ebenfalls schildern. Hier können Sie zur besseren Übersicht zusätzlich eine Skizze der entsprechenden Stelle anfertigen.

 

Wie: Hierbei handelt es sich um die Frage, welche zumeist den größten Zwist verur­sacht. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um eine Klärung der Schuld handelt. Vielmehr sollen Sie hier dokumentieren, aus welcher Richtung die beteiligten Fahrzeuge kamen, welche Geschwindigkeit sie fuhren und an welchem Punkt es zum Unfall kam. Die dadurch entstandenen Schäden sollten ebenfalls im Unfallbericht figurieren. Im Zeitalter des Smartphones können Sie an dieser Stelle Fotografien der betroffenen Stellen anfertigen.


Nutzen Sie hierfür den hinterlegten Unfallbericht.

 

Gerne stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat bei Seite, Notdienst 7/24 Uhr rufen Sie uns an 030/61642318 oder 0176/23879012, wir lassen Sie mit Ihrem Unfallschaden nicht alleine!